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    Sendenhorst: Neues Bauland - ein Beitrag des AAV NRW


    Folgender Beitrag ist auf der Seite des AAV erschienen und unter folgendem Link zu finden: aav-nrw.de/aktuelle-meldungen-detailseite/erstes-brachfl%C3%A4chenmobiliserungsprojekt-in-sendenhorst-abgeschlossen.html

    Am 03.09.2019 wurden die Rückbau- und Sanierungsarbeiten auf dem Gelände der alten Kläranlage in Sendenhorst nach nur sechs Wochen Bauzeit abgeschlossen, die im Auftrag des AAV durchgeführt wurden. Damit konnte das erste Projekt aus dem Sonder-Förderprogramm abgeschlossen werden. Nachdem die die oberirdischen Anlagen zurückgebaut, die unterirdischen Becken, Leitungen und sonstigen Anlagen bis zu einer Tiefe von 4 Metern abgebrochen und die entstandenen Baugruben mit Kies und sauberem Bodenmaterial aufgefüllt wurden, kann die Stadt das Gelände jetzt für den Wohnungsbau neu nutzen. Im Rahmen der Bauarbeiten wurden insgesamt rund 2.200 Tonnen Material entsorgt. Den weitaus größten Posten daran mit gut 2.100 Tonnen bildete der Bauschutt. Nur etwa 2,5 Tonnen waren problematische Abfälle wie asbesthaltiger Bauschutt und PCB-Fugen. Hintergrund Das Areal, auf dem von 1962 bis 1990 eine Kläranlage betrieben wurde, liegt seit der Stilllegung der Anlage brach. Die dort noch befindlichen Anlagenteile verhinderten bisher eine Flächenentwicklung, obwohl das Gelände für eine Wohnbebauung grundsätzlich gut geeignet ist. Im Januar 2018 meldete die Stadt Sendenhorst die Fläche beim Sonder-Förderprogramm des AAV zur Brachflächenmobilisierung an. Im Herbst 2018 führte ein vom AAV beauftragtes Ingenieurbüro Untersuchungen an Boden und Bausubstanz durch, um sicherzugehen, dass auf dem Gelände nach dem Rückbau der Kläranlage gesunde Wohnverhältnisse herrschen. Das Gutachten ergab, dass die geplante Nutzung für Wohnbebauung uneingeschränkt möglich ist. Die Kosten für die Untersuchungen, den Rückbau der Anlagen, die Entsorgung sowie die Wiederverfüllung übernimmt der AAV mit seinem Sonder-Förderprogramm zu 100 %. Die Mittel dafür erhält der Verband vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Sonder-Förderprogramm sieht vor, dass das Gelände für 25 Jahre fest für eine Wohnbebauung zu nutzen ist. Wie geht’s nun weiter? Für die Begleitung der weiteren Entwicklung des Geländes hat die Stadt ein Architektur- und Stadtplanungsbüro beauftragt. Drei Schritte sollen zu einem Quartier führen, in dem nicht nur preisgünstig gewohnt, sondern auch sehr gut gelebt werden kann: •Es wird ein Qualifizierungsverfahren zur Erstellung der Aufgabenbeschreibung vorbereitet, in das wichtige Schlüsselakteure und die Öffentlichkeit eingebunden werden. •Das Verfahren wird aufgrund der geschätzten Bausumme wahrscheinlich EU-weit ausgeschrieben. •Es wird ein Bebauungsplan erarbeitet, in den die benachbarten Anwohner einbezogen werden. Das Büro arbeitet aktuell an einer Bestandsaufnahme, in die auch andernorts bestehende gute Beispiele für das Vorgehen, die Bebauung und die künftige Verwaltung des Geländes einfließen werden. Der Austausch mit den Akteuren und der Öffentlichkeit ist geplant. Danach kann das Qualifizierungsverfahren starten und im Anschluss daran die Vorbereitung des Bebauungsplans.