Politik, Recht & Fachwissen

    Bodengutachten bzw. Baugrundgutachten bei Brownfields


    Die Revitalisierung von Bestandsflächen bzw. minder genutzten Flächen wird zukünftig immer wichtiger. Allein schon auf Grund der Vorgaben der Bundesregierung hinsichtlich der Reduzierung des Neuflächenverbrauchs bis 2050 auf Netto 0ha. Das heißt, dass bis dahin der gesamte Flächenverbrauch aus bereits vorgenutzten Flächen erfolgen muss. Was für den ein oder anderen wie eine Horrorvorstellung erscheinen mag, ist auf den zweiten Blick aber gar nicht so schlimm - denn selbst in Ballungsgebieten gibt es häufig noch ausreichend Entwicklungspotential.
    Jeder der die Entwicklung eines Brownfields anstrebt oder auch die Revitalisierung von Bestandsimmobilien (umgangssprachlich auch Schrottimmobilie) genannt muss vorab einige wichtige Punkte beachten, eher er oder sie mit Tatendrang voranschreitet. Denn die meisten Fehler werden zu Beginn gemacht.
    Bei jeder Ankaufsprüfung einer Brachfläche bzw. eines Brownfields, sollte zunächst ein sogenanntes Baugrundgutachten eines professionellen Gutachters erfolgen (z.B. einer aus dem Netzwerk von Brownfield24). Dieses Braugrundgutachten oder auch Bodengutachten, gibt Aufschluss über die Beschaffenheit des Bodens und auch über bereits vorhandene Kontaminationen bzw. Verunreinigungen. Mit diesen Informationen dann man dann schon einmal gut abschätzen welche Kosten hier in etwa auf einen Käufer zukommen. Denn nicht jedes Brownfield ist gleich schwer! Gleichwohl jede Brachfläche auch wieder in den Kreislauf eingebracht werden kann.
    I.d.R. kann man auf Basis des Bodengutachtens dann auch schon mal mit der Stadt sprechen, welche Nachnutzung an Ort und Stelle realisiert werden kann/soll. Denn auf einem echten Brownfield ist z.B. Wohnen nicht immer möglich oder gewollt - auch auf Grund der Lage der Fläche. Weiterhin sollten ab diesem Schritt weitere Experten mit eingebunden werden - die wir dann in einem weiteren Artikel vorstellen möchten: Verkehrsplaner, Architekten, Kampfmittelräumdienst, Sprengmeister.