Politik, Recht & Fachwissen

    Baurecht für Projektentwickler


    Jedes Bauprojekt geht für den verantwortlichen Projektentwickler mit einem für nicht-Juristen nur sehr vage zu überblickenden rechtlichen Risiko einher. Eine baurechtliche Begleitung ist für die Umsetzung größerer Bauvorhaben daher ratsam.

    Viele Kanzleien bieten heutzutage eine bauvorbereitende und projektbegleitende Rechtsberatung an. Diese befasst sich nicht nur mit dem öffentlichen und privaten Baurecht, sondern deckt alle juristisch relevanten Thematiken ab, mit denen Projektentwickler während der Konzeption, Planung und Umsetzung eines Bauvorhabens in Berührung kommen können. Für Projektenwickler sind folgende Beratungsfelder rund um das Baurecht besonders interessant:

    Grundstück

    Am Anfang jeder Projektentwicklung muss die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens untersucht werden. Auch wenn bereits eine Baugenehmigung vorliegt, müssen unter anderem nachbarrechtliche und gewerberechtliche Aspekte geprüft werden, um eine nachträglich durchgesetzte Ungültigkeit der Baugenehmigung ausschließen zu können. Auch das Bodenrisiko sollte bereits vor dem Kauf der Immobilie eingehend begutachtet werden. Gerade bei der geplanten Revitalisierung problembehafteter Konversionsflächen können Baugrund und Grundwasser mit Altlasten kontaminiert sein. Damit unentdeckte Schadstoffe im Boden nicht zu einem unkalkulierbaren Kostenfaktor werden, zum Beispiel durch eine aufwendige Bodensanierung, ist eine juristische Begleitung durch einen Bauanwalt ratsam.

    Planung und Bauerwerb

    Wesentlicher Bestandteil jeder Projektentwicklung sind die Verträge, die zwischen Projektentwickler und Investor, beziehungsweise Projektentwickler und Bauunternehmen abgeschlossen werden. Handelt ein Projektentwickler beispielsweise einen Pauschalpreis mit einem Investor aus, kann es im schlechtesten Fall dazu kommen, dass der Projektentwickler den Baufirmen eine Summe zahlen muss, die insgesamt über dem vereinbarten Pauschalhonorar liegt. Diese Situation kann durch eine kompetente Gestaltung aller Projektentwicklungsverträge vermieden werden.

    Planerverträge

    Alle Leistungsvereinbarungen, die zwischen Projektentwickler, Investor und den beteiligten Planern getroffen werden, müssen für alle Parteien derart transparent kommuniziert werden, dass möglichst keine Unklarheiten in Bezug auf zu erbringende und bereits erbrachte Leistungen entstehen. Falls dies doch geschieht, sollten alle Planerverträge so formuliert sein, dass Konflikte in einer klar definierten Vorgehensweise beigelegt werden können.

    Verträge mit Baufirmen

    Verträge mit den ausführenden Baufirmen müssen Schnittstellen zwischen den beteiligten Akteuren berücksichtigen und sollten möglichst keine Regelungslücken enthalten.

    Vermarktung

    Nach dem Verkauf einer Immobilie kann der Käufer innerhalb der ersten fünf Jahre Mängelrechte geltend machen. Diese Frist beginnt bei Immobilien, die nicht als Ganzes verkauft werden (zum Beispiel beim Verkauf einzelner Eigentumswohnungen) erst mit dem Verkauf der letzten Einheit und gilt auch für umfassende Altbausanierungen.

    Vergaberecht

    Das Vergaberecht wird unterteilt in das „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“ (VOB), „Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen“ (VOL) und die „Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen“ (VOF). Diese Regelwerke beschreiben alle Vorschriften, die ein öffentlicher Träger bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen erfüllen muss. Unter anderem werden Schwellenwerte definiert, die festlegen, ob eine Leistung national oder europaweit ausgeschrieben werden muss. Vergaberechtliche Fehler oder Wettbewerbsverletzungen können sowohl durch den Auftraggeber als auch durch den Auftragnehmer verursacht werden und haben häufig einen Rückforderungsanspruch zur Folge.

    Eine zuverlässige baurechtliche Begleitung trägt wesentlich zum Erfolg einer Projektentwicklung bei. Kompetente juristische Beratung finden Sie auch im Expertennetzwerk von Brownfield24!