Gewerbehallen mit Entwicklungsvolumen / Dreieck A61-B50-E42 / FFM - Basel-Lüttich
55494 Rheinböllen
7.605 m² Grundstück
Am Fischlerbach 27 27 55494 Rheinböllen
650.000 € Kaufpreis
Maklercourtage Ja
Objektbeschreibung
Rheinböllen, mit ca. 4.300 Einwohnern der Standort unseres gewerblichen
Immobilienangebotes, ist eine Stadt im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz.
Die Region Simmern-Rheinböllen ist das wirtschaftliche Zentrum im Rhein-Hunsrück Kreis. Die zentrale Lage, eine hervorragende Verkehrsanbindung, die Nähe zum
Flughafen Frankfurt Hahn (ca. 30 km), die Konzentration namhafter Unternehmen
sowie ein breites Angebot qualifizierter Arbeitskräfte ermöglichen auch weiterhin ein
dynamisches Wirtschaftswachstum.
Mit ihren beiden Städten Rheinböllen als Grundzentrum und Simmern als
Mittelzentrum sowie den 42 Ortsgemeinden bietet die Verbandsgemeinde
Simmern-Rheinböllen viel Potential für Wirtschaft und Tourismus.
Ca. 2.750 Gewerbetreibende haben sich auf Grund eindeutiger Standortvorteile für
unseren Wirtschaftsraum entschieden. In einem produktiven Umfeld mit vielfältigem
Branchenmix arbeiten Unternehmen aller Größen erfolgreich zusammen.
Die Lage am Verkehrsdreieck BAB 61 / B 50 ist durch den Ausbau der B 50 in
Richtung Flughafen Hahn und weiter nach BENELUX von verkehrstechnisch großer
Bedeutung. Die am Standort beginnende B 50 (neu E 42) ist eine
Fernstraßenverbindung, mit der die belgischen/niederländischen Nordseehäfen
sowie die belgischen Ballungsräume ergänzend zur A 61 mit dem Rhein-Main Gebiet (Entfernung nach Mainz ca. 50 km) verbunden werden.
− Beste Nord-Süd Anbindung durch die direkte Lage
an der Ausfahrt der A 61 / E 42 am Dreieck
Rheinböllen
− Kleines Gewerbegebiet in rund 300 m Entfernung
zur Auffahrt der A 61
− Ca. 7.605 m² Areal / Bodenrichtwert 40.- €/m²
− Kein Eintrag im Bodenschutzkataster
− 24 Stunden Anlieferung
− Betriebsgebäude mit Büro aus den Jahren 1980 –
1982 – 1994 – 2019
− Ca. 2.511 m² betrieblich genutzte Gebäudeflächen
− Holzheizung / Photovoltaik
− Gepflasterte Hoffläche / teilw. Grenzbebauung /
Remisen / Vollständig eingezäunt
− Die Gebäude wurden / werden vom Verkäufer als
Betriebsstätte eines Zimmermann- +
Dachdeckerbetriebs genutzt. Es besteht Interesse
an einer Fortführung mit einem zu verhandelnden
Mietvertrag.
Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger
bestimmt. Durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit wird das Angebot
angenommen. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe
des Angebots ohne schriftliche Zustimmung des Maklers macht
schadenersatz-pflichtig. Darüber hinaus verpflichtet sich der Empfänger,
die ortsübliche bzw. die vereinbarte Provision zu zahlen.
Die Objektangaben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine
Gewähr übernommen wird, beruhen auf Angaben vom Eigentümer bzw.
sonstigen Auskunftsbefugten.
Die angebotene Vertrags-/Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt,
sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich
schriftlich erfolgt. Geschieht dies nicht, so hat der Interessent dem Makler
sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem durch nicht angezeigte
Vorkenntnis entstanden sind.
Besichtigungen bitte nur nach Absprache mit dem Makler. Bei der
Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem
Zustand der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objekts und dessen
Einrichtungen überzeugen.
Die Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist, sofern nicht
anders vereinbart, in der üblichen Höhe, vom Käufer/Erwerber/Mieter/
Pächter, für den Nachweis der Vertrags-/ Geschäftsgelegenheit bzw. für
sonstige Maklertätigkeit zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig bei
Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das
im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch
gemacht wird. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind dem Makler
mitzuteilen.
Bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung gilt dies sofern der Makler
Unterlagen über die Bewertung des Objektes – z.B. Angaben aus dem
Wertgutachten des Gerichts – beschafft hat. Der Makler kann für beide
Parteien, z.B. Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter, provisionspflichtig tätig werden.
Den Provisionsanspruch kann sich der Makler als eigenes Recht gemäß
§328 BGB unabhängig vom Vollzug des nachgewiesenen Vertrages
sichern lassen.
Zwischenverfügungen, Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
sind vorbehalten. Erfüllungsort/Gerichtsstand: Geschäftssitz des Maklers,
soweit gesetzlich zulässig.
Das Exposé basiert auf den uns vom Eigentümer oder Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Daten und Unterlagen.