Entwicklungsareal am Dreieck / A61-B50-E42 / FFM - Basel-Lüttich
55494 Rheinböllen
2.010 m² Grundstück
Am Fischlerbach 55494 Rheinböllen
250.000 € Kaufpreis
Maklercourtage Ja
Objektbeschreibung
Rheinböllen, mit ca. 4.300 Einwohnern der Standort unseres gewerblichen Immobilienangebotes, ist eine Stadt im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz.
Die Region Simmern-Rheinböllen ist das wirtschaftliche Zentrum im Rhein-Hunsrück Kreis. Die zentrale Lage, eine hervorragende Verkehrsanbindung, die Nähe zum
Flughafen Frankfurt Hahn (ca. 30 km), die Konzentration namhafter Unternehmen
sowie ein breites Angebot qualifizierter Arbeitskräfte ermöglichen auch weiterhin ein
dynamisches Wirtschaftswachstum.
Mit ihren beiden Städten Rheinböllen als Grundzentrum und Simmern als
Mittelzentrum sowie den 42 Ortsgemeinden bietet die Verbandsgemeinde
Simmern-Rheinböllen viel Potential für Wirtschaft und Tourismus.
Ca. 2.750 Gewerbetreibende haben sich auf Grund eindeutiger Standortvorteile für
unseren Wirtschaftsraum entschieden. In einem produktiven Umfeld mit vielfältigem
Branchenmix arbeiten Unternehmen aller Größen erfolgreich zusammen.
Die Lage am Verkehrsdreieck BAB 61 / B 50 ist durch den Ausbau der B 50 in
Richtung Flughafen Hahn und weiter nach BENELUX von verkehrstechnisch großer
Bedeutung. Die am Standort beginnende B 50 (neu E 42) ist eine Fernstraßenverbindung, mit der die belgischen/niederländischen Nordseehäfen
sowie die belgischen Ballungsräume ergänzend zur A 61 mit dem Rhein-Main Gebiet (Entfernung nach Mainz ca. 50 km) verbunden werden.
− Beste Nord-Süd Verkehrsanbindung durch die
direkte Lage an der Ausfahrt der A 61 / E 42 am
Dreieck Rheinböllen
− Kleines Gewerbegebiet in rund 300 m Entfernung
zur Auffahrt der A 61
− Ca. 2.010 m² Areal
− Bodenrichtwert 40.- €/m² in 2020
− Beste Werbemöglichkeit durch direkte Ansicht von
der B50 + der A61
− Kein Eintrag im Bodenschutzkataster
− Das Areal wird zeitnah vom Bewuchs gesäubert
− Zufahrt über ehemaligen Bahnhof + Burger King
− Keine Störung durch Regelbetrieb der ehemaligen
Eisenbahnstrecke
− Prüfenswert ist der Erwerb der beiden
benachbarten Grundstücke mit Wohnbebauung
zur Gesamtentwicklung von rund 6.000 m²
Gesamtareal.
Die Angebote sind freibleibend, unverbindlich und nur für den Empfänger
bestimmt. Durch Inanspruchnahme der Maklertätigkeit wird das Angebot
angenommen. Die Angebote sind vertraulich zu behandeln. Weitergabe
des Angebots ohne schriftliche Zustimmung des Maklers macht
schadenersatz-pflichtig. Darüber hinaus verpflichtet sich der Empfänger,
die ortsübliche bzw. die vereinbarte Provision zu zahlen.
Die Objektangaben, für deren Richtigkeit und Vollständigkeit keine
Gewähr übernommen wird, beruhen auf Angaben vom Eigentümer bzw.
sonstigen Auskunftsbefugten.
Die angebotene Vertrags-/Geschäftsgelegenheit gilt als unbekannt,
sofern kein Widerspruch mit entsprechendem Nachweis unverzüglich
schriftlich erfolgt. Geschieht dies nicht, so hat der Interessent dem Makler
sämtliche Aufwendungen zu ersetzen, die diesem durch nicht angezeigte
Vorkenntnis entstanden sind.
Besichtigungen bitte nur nach Absprache mit dem Makler. Bei der
Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem
Zustand der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objekts und dessen
Einrichtungen überzeugen.
Die Provision einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist, sofern nicht
anders vereinbart, in der üblichen Höhe, vom Käufer/Erwerber/Mieter/
Pächter, für den Nachweis der Vertrags-/ Geschäftsgelegenheit bzw. für
sonstige Maklertätigkeit zu zahlen. Die Provision ist verdient und fällig bei
Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das
im Zusammenhang mit dem Angebot steht, von dem damit Gebrauch
gemacht wird. Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind dem Makler
mitzuteilen.
Bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung gilt dies sofern der Makler
Unterlagen über die Bewertung des Objektes – z.B. Angaben aus dem
Wertgutachten des Gerichts – beschafft hat. Der Makler kann für beide
Parteien, z.B. Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter, provisionspflichtig tätig werden.
Den Provisionsanspruch kann sich der Makler als eigenes Recht gemäß
§328 BGB unabhängig vom Vollzug des nachgewiesenen Vertrages
sichern lassen.
Zwischenverfügungen, Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
sind vorbehalten. Erfüllungsort/Gerichtsstand: Geschäftssitz des Maklers,
soweit gesetzlich zulässig.
Das Exposé basiert auf den uns vom Eigentümer oder Auftraggeber zur
Verfügung gestellten Daten und Unterlagen.