Hohenlockstedt: Baugrundstück mit positivem Bauvorbescheid in exponierter Lage! OTTO STÖBEN!
25551 Hohenlockstedt
3.262 m² Grundstück
25551 Hohenlockstedt
550.000 € Kaufpreis
Maklercourtage Ja
Objektbeschreibung
Lage
Das Grundstück befindet sich in Hohenlockstedt im Kreis Steinburg im Bundesland Schleswig-Holstein.
Sie liegt in zentraler Nähe zum Ortskern.
Das Baugrundstück ist nach § 34 BauGB bebaubar.
Für das Grundstück liegt bereits ein positiver Bauvorbescheid aus 2023 für 8 Doppelhaushälften vor. Das Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3262 m². Weitere Bauprojekte können mit dem Eigentümer erörtert werden.
Für alternative Bauprojekte: Rechtliche Grundlage für die Bebaubarkeit des Grundstücks ist §34 BauGB, demnach ist sich an die nachbarschaftliche Bebauung und Nutzung anzupassen. Eine Rechtssicherheit zur Bebauung des Grundstücks mit kann nur durch eine Bauvoranfrage gewährleistet werden, ein Bebauungsplan existiert nicht. Mit etwa 6.000 Einwohner liegt Hohenlockstedt an der Bundesstraße 206 zwischen Itzehoe und Kellinghusen und der Bundesstraße 77. In nur ca. 10 Autominuten erreichen Sie die Kreisstadt Itzehoe, die Stadt Neumünster ist knapp 26 km entfernt. Öffentliche Verkehrsmittel sowie alle Annehmlichkeiten des täglichen Bedarfs befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Stadt Kiel, Neues Rathaus, Andreas-Gayk-Str. 31c, 24103 Kiel
Handelsregister Abt. B Nr. 2502 Amtsgericht Kiel
Umsatzsteuer-IDNr. DE 811262633
VERBRAUCHERINFORMATION ZUR ONLINE-STREITBEILEGUNG
ONLINE-STREITBEILEGUNG GEMÄSS ART. 14 ABS. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Kontakt per Mail: info@stoeben.de
SCHLICHTUNGSSTELLE
OMBUDSMANN IMMOBILIEN IVD/VPB – INFORMATIONSPFLICHT NACH § 36 VSBG
Der Immobilienverband Deutschland IVD e. V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem Außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
Die Otto Stöben GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die Otto Stöben GmbH grundsätzlich nicht teil. Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet Ombudsmann IVD/VPB- Grunderwerb und Verwaltung, Littenstr. 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z. B. weitere Kommunikationsdaten u. Verfahrensordnung) erhalten Sie unter www.ombudsmann-immobilien.net